Die lebenslange Arztnummer, kurz LANR, ist eine neunstellige Nummer, die an jeden Arzt und Psychotherapeuten vergeben wird, der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Vergeben wird die LANR durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die LANR und die Betriebsstättennummer (siehe BSNR) sind durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) für jede kassenärztliche Praxis in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die LANR gilt „lebenslang“, d. h. für die gesamte Dauer der vertragsärztlichen Tätigkeit und ist unabhängig vom Tätigkeitsort, vom Status oder von der Zugehörigkeit zu Berufsausübungsgemeinschaften.
Sie wird an alle Ärzte vergeben, die Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, z. B. an niedergelassene Vertragsärzte und psychologische Psychotherapeuten mit eigener Praxis und an in medizinischen Versorgungszentren angestellte Ärzte oder Notärzte. Gehört ein Arzt mehreren Fachgruppen an, kann er auch mehrere LANR haben – dabei bleiben die ersten sieben Ziffern der LANR immer gleich.
Quelle: Wikipedia, DAP
In die Zentren der Kerckhoff-Klinik können Fachärzte mit den folgenden Fachgruppenschlüsseln überweisen:
Herzzentrum
Lungenzentrum
Gefäßzentrum
Rheumazentrum