Welche Behandlung ist im Einzelfall im Interesse der Patienten?
Wer entscheidet für die Patienten, wenn dieser bzw. diese selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist?
Wie verbindlich ist eine Patientenverfügung?
Diese und ähnlich schwierige Fragen stellen sich im klinischen Alltag häufig und lassen oftmals unterschiedliche Antworten zu. Der Ethikrat der Kerckhoff-Klinik berät daher bei Lösungen von medizinethischen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung der uns anvertrauten Patienten auftreten können. Den Ethikrat anfordern können
Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen.
Mit herzlichen Grüßen
Ethikrat der Kerckhoff-Klinik
Haben Sie eine Frage oder ein Problem, das Sie mit dem Ethikrat besprechen möchten?
Sie erreichen uns unter:
Telefon: + 49 6032/996-2960 (werktags in der Zeit von: 08:00 – 15:30 Uhr)
oder schreiben Sie uns eine E-Mail >
Jede an einer Patientenbehandlung beteiligte Person, der Patient selbst oder seine Angehörigen und auch die Mitarbeitenden können die Durchführung eines Ethik-Konsils beantragen.
Dies kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen. Gerne können Sie als Patient oder Angehöriger auch die Mitarbeitenden auf den Stationen ansprechen. Der schriftliche Antrag erfolgt mit Hilfe des Antragsformulars, das an folgenden Stellen bereitsteht:
In dringenden Fällen bittet der Ethikrat um eine zusätzliche telefonische Information. Die Inhalte des Antrags werden streng vertraulich behandelt.
Alle Teilnehmenden unterliegen der Schweigepflicht.
Nach Eingang des Antrags auf Durchführung eines Ethik-Konsils erfolgt die Fallbesprechung in der Regel innerhalb der folgenden 2-3 Werktage.
1. Fallbesprechungen im Rahmen eines Ethik-Konsils
Im Rahmen von medizinethischen Fallbesprechungen sollen in einem Konfliktfall alle Beteiligten zu einem gemeinsamen Gespräch versammelt werden, um tragfähige Lösungen für die jeweiligen Fragestellungen zu finden. In diesem Zusammenhang werden die Rechte der Patienten angemessen berücksichtigt und widerstreitende Wert- und Praxisvorstellungen identifiziert. Zwischen gegensätzlichen Positionen wird nach Möglichkeit eine Vermittlung angestrebt.
2. Verfahrensempfehlungen
Der Ethikrat erarbeitet auch Verfahrensempfehlungen für medizinethische Fragestellungen, die im klinischen Umfeld wiederholt auftreten. Beispiele hierfür sind der Umgang mit Patientenverfügungen, Therapiebegrenzungen oder Sterbebegleitungen. Da es für derartige Situationen oft kein einfaches „richtig“ oder „falsch“ geben kann, entwickelt der Ethikrat keine Verfahrensanweisungen, sondern Verfahrensempfehlungen, die eine ethische Orientierung bei der Entscheidungsfindung im Einzelfall bieten sollen.
3. Fortbildungen
Um die Aufmerksamkeit für die medizinethischenAspekte des klinischen Alltags zu schärfen und die Kompetenz aller Beteiligten im Umgang mit Konflikten zu erhöhen, bietet der Ethikrat Vorträge und Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen medizin- und pflegeethischen Themen an.
Frau Juliane von Dahl
Leitende MTRA
Diagnostische & Interventionelle Radiologie
Herr Sebastian Schmidt
Kardiotechniker
Dr. Kirsten Bress
Oberärztin
Abt. für Labormedizin & Krankenhaushygiene
Frau Sandra Kister
Bereichsleitung Pflege
Rheumatologie & Rehabilitation
Frau Katja Schröder
Syndikusrechtsanwältin
Justiziarin
Herr Matthias Fritsch
Pfarrer
Ökumenische Seelsorge
Frau Rachel Eden
Gesundheits- u. Krankenpflegerin
Intensivstation 2
Frau Sandra Morscheidt
Gesundheits- u. Krankenpflegerin
Intensivstation 1