BETRIEBSRAT KERCKHOFF-KLINIK

Der Gemeinschaftsbetriebsrat der Kerckhoff-Klinik GmbH, der Kerckhoff-Klinik Dienstleistungs-GmbH und der Gebäudebetriebsgesellschaft mbH wurde von den Mitarbeitenden gewählt. Er besteht aus 15 Mitgliedern und vertritt die Interessen der Arbeitnehmer:innen der Kerckhoff-Klinik GmbH sowie deren Tochtergesellschaften.


 

 

Betriebsratsvorsitzender:

Herr Christian Goerigk

 

 

Stellv. Betriebsratsvorsitzende:

Frau Janett Deutesfeld

 

Kontakt

 

Der Betriebsrat kann erreicht werden unter

Tel.:  + 49 60 32. 9 96 22 03 oder - 28 50

Tel.: + 49 60 32. 9 96 62 03

Fax:  + 49 60 32. 9 96 21 03

E-Mail: betriebsrat(at)kerckhoff-klinik.de

Büro

 

Das Büro des Betriebsrats befindet sich in der Ludwigstraße 33, Eingang Rittershausstraße, 1.OG.

Wenden Sie sich gerne persönlich an uns oder sprechen Sie ein Betriebsratsmitglied direkt an.

Sprechzeiten

 

Sprechzeiten

Montag - Donnerstag        08.00 - 16.00 Uhr                    Freitag               08.00 - 15.00 Uhr

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Betriebsrates ist das Betriebsverfassungsgesetz. Der Betriebsrat hat unter anderen, folgende allgemeine Aufgaben aus dem §80 BetrVG:

  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer:innen geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden
  • Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber:in zu beantragen
  • die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-,Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg zu fördern
  • die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern
  • Anregungen von Arbeitnehmer:innen und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber:in auf eine Erledigung hinzuwirken; er hat die betreffenden Arbeitnehmer:in über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten
  • die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern
  • die Wahl einer Jugend-und Auszubildendenvertretung vorzubereiten und durchzuführen und mit dieser zur Förderung der Belange der in §60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer:innen eng zusammenzuarbeiten; er kann von der Jugend-und Auszubildendenvertretung Vorschläge und Stellungnahmen einfordern
  • die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen im Betrieb zu fördern
  • die Integration ausländischer Arbeitnehmer:innen im Bereich und das Verständnis zwischen Ihnen und den deutschen Arbeitnehmer:innen zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen
  • die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern
  • Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern

 

Wir helfen Kolleg:innen, Stationen, Bereichen, Abteilungen in Fragen wie:

  • Altersteilzeit
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitszeiten
  • Bildungsurlaub
  • Dienstpläne
  • Eingruppierungen
  • Fort- und Weiterbildung
  • Mobbing
  • Schwangerschaft und Mutterschutz
  • Schwerbehinderung
  • Sonderurlaub
  • Suchterkrankung
  • Tarifverträge
  • Teilzeitarbeit
  • Um- und Versetzung
  • und vieles mehr
 
 
 
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