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Fußweg Parkplatz "Am Großen Teich"


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Der Qualitätsbericht eines Krankenhauses verschafft einen systematischen Überblick über das Qualitätsmanagement eines Krankenhauses. Der Bericht listet Leistungen nach Art, Anzahl und Qualifikation der Klinik auf. Er richtet sich an eine interessierte Öffentlichkeit mit dem Ziel, für diese eine Informations- und Entscheidungshilfe im Vorfeld einer eventuellen Krankenhausbehandlung zu geben.
Die Pflicht zu Veröffentlichung soll für mehr Transparenz für Patienten und Krankenkassen sorgen.
Strukturierte Qualitätsberichte nach § 137SGB V sind vom Gesetzgeber geforderte Berichte, die z. Z. im Turnus von 2 Jahren von allen Krankenhäusern vorgelegt werden müssen.
Daneben gibt es Berichte, die eine Klinik unabhängig von Gesetzesvorgaben erstellen kann. Darunter fallen z.B. Berichte, wenn sich eine Klinik zertifiziert hat, d. h. spezielle Qualitätssicherungsmassnahmenergriffen hat.
Die Kerckhoff-Klinik hat neben dem verpflichtenden Qualitätsbericht im Jahr 2004, 2005 und 2006 einen freiwilligen Qualitätsbericht vorgelegt.
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