Anfahrt per PKW
Fußweg Parkplatz "Am Großen Teich"


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Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung. Das gilt auch für Situationen, in denen er als Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Für diesen Fall gibt es vorsorgliche Willensbekundungen, die u. a. die Ärzte darüber informieren, in welchem Umfang bei fehlender Einwilligungsfähigkeit eine weitergehende medizinische Behandlung gewünscht wird.
Eine Möglichkeit seinen Willen im vorab zu bekunden, um die Sicherung der Selbstbestimmung zu wahren, ist die sog. „vorsorgliche Verfügung“ auch „Patientenverfügung“ genannt.
Sie ist eine Erklärung zur zukünftigen Behandlung und ist i. d. R. vor einer Erkrankung, einem Eingriff bzw. vor dem Eintritt in den Sterbeprozess verfasst.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in dem beigefügten Informationsblatt oder auf der Internetseite unseres Hauses.
Umfangreiche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch über das Bundesministerium der Justiz.
Postanschrift : Bundesministerium der Justiz, Referat Presse u. Öffentlichkeitsarbeit, 11015 Berlin
Internet: www.bmj.bund.de
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