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Blick auf die Klinik

Anfahrt per PKW
Fußweg Parkplatz "Am Großen Teich"

2010.10.28 Baumaßnahme 2.jpg

2012.05.22 09Uhr30

mehr unter

Renale Denervation bei therapieresistenter arterieller Hypertonie.....

Deckblatt 2012Veranstaltungen an der Kerckhoff-Klinik

Stellenangebote

Logo von Kerckhoff-Klinik

Kerckhoff-Klinik, Zentrum für Kardiologie und Herzchirurgie

Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim

+49 (0) 6032/996-0
Benekestr. 2-8
61231 Bad Nauheim

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News

Arlt, M.

Neuer Chefarzt der Anästhesie an der Kerckhoff-Klinik

Training am Dummy

Ultraschall kann Leben retten: Notärzte und Intensivmediziner aus ganz Europa besuchen Schulung zum Umgang mit der Ultraschalluntersuchung in Notfällen -

Aussenansicht Reha Zentrum

Reha an der Kerckhoff-Klinik: „Neue Abteilung ist nach einem Jahr gut integriert und bringt viele Vorteile für Patienten“

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Veranstaltungen

Publikum 06.11.2010

Herzinsuffizienz – Patientenseminar Freitag, 15. Juni 2012

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11. Herzinsuffizienz-Symposium Herzinsuffizienz – Update 2012 Samstag, 16. Juni 2012 9:00 – 15:00 Uhr

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Fortbildungen

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Heart Team 2012 Interdisziplinäre Therapieansätze

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Preise und Auszeichnungen

Preisträger RBP

Neuer Therapieansatz bei kardialer Fibrose - Rudi-Busse-Preis für Sebastian Szardien

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Patientenverfügung

Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung. Das gilt auch für Situationen, in denen er als Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Für diesen Fall gibt es vorsorgliche Willensbekundungen, die u. a. die Ärzte darüber informieren, in welchem Umfang bei fehlender Einwilligungsfähigkeit eine weitergehende medizinische Behandlung gewünscht wird.

Eine Möglichkeit seinen Willen im vorab zu bekunden, um die Sicherung der Selbstbestimmung zu wahren, ist die sog. „vorsorgliche Verfügung“ auch „Patientenverfügung“ genannt.

Sie ist eine Erklärung zur zukünftigen Behandlung und ist i. d. R. vor einer Erkrankung, einem Eingriff bzw. vor dem Eintritt in den Sterbeprozess verfasst.

Nähere Informationen hierzu finden Sie in dem beigefügten Informationsblatt oder auf der Internetseite unseres Hauses.

Umfangreiche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch über das Bundesministerium der Justiz.

Postanschrift : Bundesministerium der Justiz, Referat Presse u. Öffentlichkeitsarbeit, 11015 Berlin

Internet: www.bmj.bund.de

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