Qualitätsberichte[Stand April 2012]
Der Qualitätsbericht gibt einen systematischen Überblick über die einzelnen Leistungen eines Krankenhauses.
Interessierte können Daten zu den stationären Patientenzahlen, zu den Diagnosen und Prozeduren einsehen. Desweiteren werden Qualitätsindikatoren und Maßnahmen zur Qualitätssicherung dargelegt.
Ziel des Qualitätsberichts ist es Patienten, einweisenden Ärzten und Krankenkassen eine Entscheidungshilfe im Hinblick auf eine eventuelle Krankenhauswahl zu geben und mehr Transparenz zu gewähren.
Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr.6 SGB V (Sozialgesetzbuch) sind alle nach §108 SGV V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, im Abstand von 2 Jahren - erstmals im Jahr 2005 für das Jahr 2004 - einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Diese gesetzliche Vorgabe ist erstmals zum 31. August 2005 in Kraft getreten und gilt rückwirkend ab dem Jahr 2004.
Die Krankenhäuser können jederzeit eigene Berichte erheben und publizieren. Auch können mehr als die vom Gesetzgeber geforderten Angaben gemacht werden.
Qualitätsbericht des Jahres 2005 (PDF, 582 KB)
Qualitätsbericht des Jahres 2006 (PDF, 1084 KB)
Qualitätsbericht des Jahres 2008 (PDF, 3,37 MB)
Qualitätsbericht des Jahres 2010 (PDF, 1,52 MB)
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