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Patientenzeitschrift
Thema: Transplantationsmedizin
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Eine Patientenverfügung ist eine Anweisung an die Ärzte.
Darin kann jeder Mensch bestimmen, welche Behandlungsmethoden er im Falle eines Falles wünscht oder nicht wünscht.
Etwa keine lebenserhaltende Apparatemedizin, wenn dadurch nur noch das Leiden bis zum Tode verlängert wird.
Keine Wiederbelebung nach einem Herzstillstand, wenn damit eine Schädigung des Gehirns verbunden ist.
Oder den Einsatz von Schmerzmitteln, auch wenn der Eintritt des Todes damit beschleunigt wird. Liegt eine solche wirksame Patientenverfügung vor, ist dies ein wichtiger Hinweis für die Ärzte.
Zahlreiche Organisationen bieten Vordrucke an, die der Patient nur noch unterschreiben muss. Natürlich preisen dabei viele dieser Anbieter ihre Version als die einzig wirksame an und kritisieren die der "Konkurrenz". Doch letztlich sind sie wahrscheinlich alle mehr oder weniger gleich hilfreich, wenn man beim Abfassen der Verfügung einige wichtige Punkte beachtet.
Kommen Sie in eine Situation, in der Sie sich nicht mehr selbst über Ihre Behandlungswünsche äußern können, richten sich die Ärzte nach den Wünschen Ihrer Verfügung. Wichtig ist, dass die Ärzte davon ausgehen können, dass Sie sich ernsthaft mit diesem Thema auseinander gesetzt haben. Es kann daher auch sinnvoll sein, alle Beweggründe, die Sie zum Verfassen der Verfügung veranlasst haben, darin niederzuschreiben.
Hier finden Sie das Muster einer Patientenverfügung von der Ärztekammer Hamburg. Dies ist nur eine Möglichkeit, den Text zu formulieren; er soll Ihnen lediglich als erste Formulierungshilfe dienen. Natürlich wird der Mustertext nicht genau auf Ihre persönlichen Lebensumstände passen. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, dies noch einmal mit Ihrem Hausarzt und ggf. mit einem Notar zu besprechen. Nur dann ist gewährleistet, dass Sie eine Verfügung oder auch Vollmacht entwerfen, die wirklich Ihren Wünschen entspricht.
Patientenverfügung (PDF, 51 KB).
Einige Internetadressen für Vorlagen zur Formulierung einer Patientenverfügung:
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