Anfahrt per PKW
Fußweg Parkplatz "Am Großen Teich"
Herzinsuffizienz Patientenseminar 2013
Jubiläums-Symposium
29. Juni 2013 - 9 bis 18 Uhr
9. Frühlingssymposium des Rheumazentrums Gießen - Bad Nauheim
Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind Ihnen gegenüber zur vollen Aufklärung verpflichtet.
Als Patient haben Sie Anspruch darauf, dass der Arzt Sie über die Krankheit, die erforderlichen Untersuchungen sowie die Möglichkeiten und Risiken der Behandlung unterrichtet.
Die Chancen und Risiken einer Operation müssen Ihnen die Ärzte ausführlich erklären. Dazu gehören die genaue Einschätzung Ihrer Krankheit, der Hinweis auf eine möglicherweise alternative Behandlungsmethode und die späteren Heilungsaussichten.
Nutzen Sie das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin besonders vor einer anstehenden Operation. Nur wenn Sie sich wirklich informiert fühlen und Ihre Fragen beantwortet sind, können Sie die Zustimmung zur Operation und Narkose geben und die Einverständniserklärung unterschreiben.
Nehmen Sie sich Zeit, und lesen Sie die Aufklärungsbögen, die wir Ihnen schriftlich zusenden, gründlich durch. Notieren Sie eventuell Ihre Fragen, und besprechen Sie jede Unklarheit beim nächsten Termin mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.
Auch im Krankenhaus sind Ihre persönlichen Daten geschützt.
Ohne Ihre Erlaubnis werden sie nicht weitergegeben.
Zudem unterliegen das medizinische Fachpersonal sowie alle anderen Mitarbeiter des Krankenhauses der Schweigepflicht.
Alle Aufzeichnungen über Ihre Behandlung und Ihre Angaben über Ihre familiäre und berufliche Situation werden geheim gehalten. An die Krankenversicherung werden nur diejenigen Angaben übermittelt, die zu deren Aufgabenerfüllung erforderlich sind.
Die Krankenunterlagen werden mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Sie haben die Möglichkeit, Einblick in diese Aufzeichnungen zu nehmen und z.B. die erstellten Befunde auf eigene Kosten kopieren zu lassen.
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