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Blick auf die Klinik

Anfahrt per PKW
Fußweg Parkplatz "Am Großen Teich"

2010.10.28 Baumaßnahme 2.jpg

2012.02.08 08Uhr30

mehr unter

Ausbildung an der Kerckhoff-Klinik

Arbeiten an der Kerckhoff-Klinik

Deckblatt 2012Veranstaltungen an der Kerckhoff-Klinik

Patientenzeitschrift
Thema: Transplantationsmedizin

Logo von Kerckhoff-Klinik

Kerckhoff-Klinik, Zentrum für Kardiologie und Herzchirurgie

Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim

+49 (0) 6032/996-0
Benekestr. 2-8
61231 Bad Nauheim

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News

Aussenansicht Reha Zentrum

Reha an der Kerckhoff-Klinik: „Neue Abteilung ist nach einem Jahr gut integriert und bringt viele Vorteile für Patienten“

IMG 2012

Fachabiturienten informierten sich über Organspende und Transplantationsmedizin in Bad Nauheim

Baustelle Dez.web.

Neubau des neuen Transplantationszentrums an der Kerckhoff-Klinik macht große Fortschritte

Alle News >>

Fortbildungen

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Fortbildungsveranstaltung: Devicetherapie der Herzinsuffizienz

Alle Fortbildungen >>

Preise und Auszeichnungen

PubPreis 2011

Publikationspreis 2011 des Vereins der Freunde und Förderer der Kerckhofff-Klinik e.V.

Preisträger RBP

Neuer Therapieansatz bei kardialer Fibrose - Rudi-Busse-Preis für Sebastian Szardien

Alle Preise und Auszeichnungen >>

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Information für Patienten

Während Ihres Klinikaufenthalts

Ihre Rechte als Patientin / Patient

Aufklärungspflicht

Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind Ihnen gegenüber zur vollen Aufklärung verpflichtet.

Als Patient haben Sie Anspruch darauf, dass der Arzt Sie über die Krankheit, die erforderlichen Untersuchungen sowie die Möglichkeiten und Risiken der Behandlung unterrichtet.

Die Chancen und Risiken einer Operation müssen Ihnen die Ärzte ausführlich erklären. Dazu gehören die genaue Einschätzung Ihrer Krankheit, der Hinweis auf eine möglicherweise alternative Behandlungsmethode und die späteren Heilungsaussichten.

Nutzen Sie das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin besonders vor einer anstehenden Operation. Nur wenn Sie sich wirklich informiert fühlen und Ihre Fragen beantwortet sind, können Sie die Zustimmung zur Operation und Narkose geben und die Einverständniserklärung unterschreiben.

Nehmen Sie sich Zeit, und lesen Sie die Aufklärungsbögen, die wir Ihnen schriftlich zusenden, gründlich durch. Notieren Sie eventuell Ihre Fragen, und besprechen Sie jede Unklarheit beim nächsten Termin mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.

Datenschutz und Akteneinsicht

Auch im Krankenhaus sind Ihre persönlichen Daten geschützt.

Ohne Ihre Erlaubnis werden sie nicht weitergegeben.

Zudem unterliegen das medizinische Fachpersonal sowie alle anderen Mitarbeiter des Krankenhauses der Schweigepflicht.

Alle Aufzeichnungen über Ihre Behandlung und Ihre Angaben über Ihre familiäre und berufliche Situation werden geheim gehalten. An die Krankenversicherung werden nur diejenigen Angaben übermittelt, die zu deren Aufgabenerfüllung erforderlich sind.

Die Krankenunterlagen werden mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Sie haben die Möglichkeit, Einblick in diese Aufzeichnungen zu nehmen und z.B. die erstellten Befunde auf eigene Kosten kopieren zu lassen.

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