Anfahrt per PKW
Fußweg Parkplatz "Am Großen Teich"


Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen.
Alle Felder müssen ausgefüllt werden.
2011-07-08
„Ich begrüße die Anstrengungen der Politik Bewegung in die Organspende-Diskussion zu bekommen“, sagt Dr. Manfred Richter, Oberarzt der Abteilung für Herzchirurgie und Transplantationsbeauftragter der Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim.
Denn obwohl laut einer Umfrage ungefähr 80 Prozent der Bundesbürger der Organspende positiv gegenüber stehen, haben nur 25 Prozent einen Organspendeausweis.
Organspenden in Deutschland sind aber nur mit Zustimmung des Spenders oder dessen Angehörigen möglich. Um die Diskrepanz zwischen der Spendebereitschaft der Menschen und der willentlichen Erklärung zur Organspende zu überwinden, berieten die Minister über zukünftige Modelle und sprachen sich mit einer breiten Mehrheit für die sogenannte freiwillige Entscheidungslösung aus.
„Mit dieser Regelung wird jeder Bürger mindestens einmal in seinem Leben mit der Frage konfrontiert, ob er im Falle seines Todes Organe spenden möchte.“, erklärt Dr. Richter. In Hessen liegt der Bedarf allein für Herzen bei rund 30 Transplantationen erwachsener Patienten pro Jahr. In den letzten Jahren konnten aber nur rund 20 Prozent der erforderlichen Transplantationen durchgeführt werden.
Deswegen machen sich auch viele Kliniken, wie zum Beispiel die Bad Nauheimer Kerckhoff-Klinik, für eine Gesetzes-Novellierung stark. „Wir sehen jeden Tag in der Klinik Patienten, die dringend auf ein Spenderorgan warten – manche überleben die Wartezeit nicht“ berichtet Dr. Richter.
Als kaufmännischer Geschäftsführer der Kerckhoff-Klinik gGmbH befürwortet Herr Ulrich Jung den Beschluss der Minister zur Einführung der freiwilligen Entscheidungslösung.
Er geht davon aus, dass sich mit der Entscheidungslösung die Zahl der potenziellen Organspender erhöhen wird. Aber nicht nur die Bürger können sich bei der derzeitig noch geltenden Regelung für die Organspende einsetzen, in vielen Kliniken herrscht noch Unklarheit darüber, ob ein verstorbener Patient als möglicher Organspender in Frage kommt oder wie nach dem Transplantationsgesetz zu verfahren ist.
Genau diese Fragen können aber mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) abgeklärt werden, da ansonsten möglicherweise lebensrettende Spenderorgane verloren gehen. Eine Überarbeitung des Transplantationsgesetzes auf Bundesebene soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.kerckhoff-klinik.de/abteilungen/transplantationszentrum/
© 2008-2012 Kerckhoff Klinik




