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2008-09-25
In der Rechtsprechung gibt es klare Richtlinien, welche Aufgaben unter welchen Bedingungen von Ärzten an Pflegende delegiert werden dürfen. Dennoch fehlt immer noch eine klare Festlegung der Vorrangs- und Verantwortungsbereiche der Pflegenden. Die Delegation ärztlicher Aufgaben an Pflegende findet im Berufsalltag regelmäßig statt. Rechtlich gibt es klare Regelungen, unter welchen Bedingungen welche Aufgaben delegiert werden dürfen.
Unterschieden wird zwischen nicht delegationsfähigen, im Einzelfall delegationsfähigen und generell delegationsfähigen Aufgaben. Im Berufsalltag werden viele Ärzte oder anderer Mitarbeiter von den Pflegenden selbstverantwortlich durchgeführt. Diese Übernahme von Tätigkeiten geschieht im Rahmen der Delegation, d.h. der Übertragung von Zuständigkeiten und Befugnissen an in der Regel nachgeordnete Personen.
Seminarschwerpunkte:
Zielgruppe: Pflegekräfte im Hause
Termin: 25.09.2008
Uhrzeit: 14:15 – 15:30 Uhr
Ort: Wird aktuell bekannt gegeben
Dozent/-in: Ulrich Jung, Direktor des Zentralen Pflege- und Funktionsdienstes
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