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Fußweg Parkplatz "Am Großen Teich"


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Die Gelenkpunktion kann aus zweierlei Gründen durchgeführt werden: Einmal als Therapiemaßnahme (zur Entlastung/Entleerung eines Gelenks von Ergüssen und zur Einbringung von Medikamenten), ferner zur Diagnostik, d.h. zum Nachweis und zur Klärung, der Ursache eines Gelenkergusses.
An der jeweiligen Punktionsstelle sollten keine lokalen Hauterkrankungen vorliegen, da sonst die Gefahr besteht, dass Erreger durch den Punktionsvorgang in das Gelenk hinein gelangen können. Die Gelenkpunktion erfolgt unter genauer Beachtung der Asepsis (Keimfreiheit zur Vermeidung einer Infektion). Bei der Punktion werden daher keimfreie (sterilisierte) Instrumente verwandt, zudem ist eine gründliche Haut- und Händedesinfektion notwendig.
Vor der Punktion werden Haare, die sich an der Punktionsstelle befinden, entfernt, die Haut wird gründlich mit Alkohol abgerieben und mit einem geeigneten Mittel desinfiziert. Der Arzt zieht sich nach der Händedesinfektion sterile Gummihandschuhe über und deckt die Umgebung der Punktionsstelle mit sterilen Tüchern ab. An der vorgesehenen Einstichstelle des Gelenkes wird zunächst eine örtliche Betäubung (entweder Einbringung eines Lokalanästhetikums mit der Nadel oder eine Kälteapplikation) durchgeführt. Wenn die Betäubung eingetreten ist, wird die entsprechende Punktion mit Nadel und Spritze in das Gelenk durchgeführt. Dabei kann anschließend das gewonnene Gelenkpunktat zur weiteren Diagnostik auf Erreger/Keime/Zellen/Kristalle untersucht werden.
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