Die Katheterablation kommt heutzutage bei fast allen Herzrhythmusstörungen zur Anwendung.
Sie wird bei symptomatischen Tachykardien (Herzrasen) angewandt, die die Betroffenen belasten, ihre Lebensqualität oder Arbeitsfähigkeit einschränken oder wenn die Rhythmustörung nicht befriedigend oder medikamentös besser behandelt werden kann.
Dazu zählen beispielsweise Tachykardien, die durch eine zusätzliche Leitungsbahn im Herzen begründet sind, wie WPW-Syndrom oder AV-Knotenreentrytachykardien. Auch Vorhofflimmern, Vorhofflattern und andere Vorhofrhythmusstörungen können genauso wie Herzrhythmusstörungen, die in der Herzkammer entstehen, behandelt werden. Die Erfolgsraten liegen je nach behandelter Herzrhythmusstörung zwischen 70 und 99 Prozent.
Die Durchführung entspricht der elektrophysiologischen Untersuchung.
Am Vortag werden beide Leistenregionen rasiert, um Infektionen vorzubeugen.
Am Untersuchungstag muss der Patient nüchtern sein.
Zu Beginn der Untersuchung wird der Patient mit einem EKG und zwei Elektroden zur Unterbrechung von möglichen Rhythmusstörungen aus der Herzkammer, den Defibrillatorelektroden, versehen.
Nach der örtlichen Betäubung der Leistenbeuge bringt der Arzt in die Venen des Beines eine Schleuse ein, eine aus Kunststoff bestehende Hülse, über die mehrere spezielle Katheter eingeführt und unter Röntgenkontrolle an verschiedene Stellen des Herzens platziert werden.
Wenn zudem elektrische Signale aus der linken Herzhälfte abgeleitet werden müssen, wird zusätzlich ein Katheter über die Schlagader des Beines (Leistenarterie) eingeführt.
Nach der Platzierung der Elektrodenkatheter wird ein blutgerinnungshemmendes Medikament intravenös zur Vorbeugung von Thrombosen und Embolien gegeben.
Je nach Fragestellung bzw. vermuteter Herzrhythmusstörung erfolgen nun Stimulationen in Vorhof bzw. Herzkammer, d. h. durch elektrische Impulse wird über die Katheter das Herzmuskelgewebe erregt.
Hiermit wird die Beschaffenheit und Funktion des normalen Reizleitungssystems bestimmt und versucht, die Herzrhythmusstörung auszulösen. Gelegentlich können verschiedene Herzrhythmusstörungen ausgelöst werden. Der Patient muss dann die für das entsprechenden Beschwerdebild verantwortliche Herzrhythmusstörung mit identifizieren. Ist die Herzrhythmusstörung eindeutig bestimmt, so wird die Lokalisation des Ursprungortes bzw. eine zusätzliche Leitungsbahn mit dem Ablationskatheter aufgesucht, um die Stelle zu veröden, so dass der Patient von seiner Herzrhythmusstörung befreit ist. Dies gelingt in der Regel in über 90% der Fälle, in ca. 1-30 % der Fälle kann die Rhythmusstörung in Abhängigkeit von ihrer Art erneut auftreten und erfordert einen zweiten Eingriff.
Oft werden wir gefragt:
Kann man diesen Eingriff nicht in Narkose vornehmen?
Angst ist etwas sehr Natürliches und Vernünftiges, sonst wäre die menschliche Rasse längst ausgestorben. Für den Patienten ist ein körperlicher Eingriff ein einmaliges oder seltenes Ereignis, für den Arzt zumeist Routine.
Wir trainieren jeden unserer Ärzte, mit diesem Widerspruch umzugehen.
Reden Sie mit Ihrem Arzt, teilen Sie ihm Ihre Angst mit. Er wird versuchen, sie zu mildern. Wenn nötig, werden Ihnen beruhigende und Schmerz beseitigende Medikamente verabreicht.
Vollnarkosen mit künstlicher Beatmung sind häufig nicht sinnvoll, weil sie die Auslösung von Rhythmusstörungen unmöglich machen oder der lebensnotwendige Blutdruck während einer schnellen Herzrhythmusstörung nur schwer aufrechterhalten werden kann. Falls eine Narkose unumgänglich ist, klärt Sie der behandelnde Anästhesist (Narkosefacharzt) über die Risiken gesondert auf.
Wie bei jeder Herzkatheteruntersuchung wird ein Druckverband angelegt.
Bei venöser Punktion muss der Patient 4-6 Stunden Bettruhe einhalten, bei zusätzlicher arterieller Punktion ist Bettruhe bis zum nächsten Tag erforderlich.
Zum Ausschluss eines Herzbeutelergusses als mögliche Komplikation, erfolgt nach der Ablation ein Herzultraschall. Je nach Ausmaß und Dauer der Ablation wird auf Station nochmals ein blutgerinnungshemmendes Medikament als Bauchspritze verabreicht.
Im Regelfall kann der Patient nach unproblematischer Katheterablation bereits am Folgetag entlassen werden, weitere Nachkontrollen sind nicht zwingend erforderlich, werden aber bei Einsatz neuer Verfahren ambulant durchgeführt.
Während der elektrophysiologischen Untersuchung und der Katheterablation im Besonderen kann es zu folgenden Komplikationen kommen:
Die hier aufgeführten Komplikationen sollen Sie nicht erschrecken.
Wir sind gehalten, Sie vor jedem Eingriff schriftlich und mündlich über mögliche Risiken der von uns durchgeführten Eingriffe aufzuklären. Da das Risiko abhängig ist vom Ort und der Art des Eingriffes, kann eine sachgerechte Aufklärung vom Arzt nur vor dem Eingriff bei gesicherter oder wahrscheinlicher Diagnose erfolgen.
Die hier dargestellten Risiken liegen bezogen auf alle bislang durchgeführten Katheterablationen <2%, bei schweren Komplikationen im Promille Bereich.
Je nach Art der Herzrhythmusstörung besteht auch die Möglichkeit einer medikamentösen Therapie zur Anfallsunterdrückung bzw. –therapie.
Dies muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der vorliegenden Herzrhythmusstörung, der Nebenerkrankungen und der Lebensumstände des Patienten entschieden werden.
Nicht alle Herzrhythmusstörungen „müssen“ beseitigt werden, da von diesen im Allgemeinen keine Lebensgefahr ausgeht.
Oftmals treten dennoch unter der Medikation in etwa 50% der Fälle erneute Anfälle von Herzrhythmusstörungen auf, so dass allein eine Katheterablation dauerhaften Therapieerfolg sichern kann. Hiernach entfällt auch das potentielle Risiko von Nebenwirkungen einer dauerhaften Medikamenteneinnahme.
Bei Überlebenden von Herzkammerflimmern wird ein Defibrillator implantiert (Sekundärprophylaxe). Patienten, bei denen die Pumpfunktion der linken Herzkammer stark beeinträchtigt ist, haben ein deutlich erhöhtes Risiko, am plötzlichen Herztod durch Kammerflimmern zu sterben.
Auch dieser Patientengruppe wird in Abhängigkeit von der zu Grunde liegenden Herzerkrankung die Implantation eines Defibrillators ( ICD ) vorgeschlagen (Primärprophylaxe).
Bei der Patientengruppe mit ICD wird eine Katheterablation dann durchgeführt, wenn häufige Kammerrhythmusstörungen zu den zwar lebensrettenden, aber auch nur schwer zu ertragenden häufigen Schockabgaben führen.
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